Kfz-Steuer-Rechner
Kfz-Steuer beim gebrauchten E-Auto: Wie lange noch befreit?
Text mit KI-Unterstützung erstellt, redaktionelle Prüfung ausstehend. Zahlen und Regeln stammen aus den genannten Quellen. Mehr dazu
Die Steuerbefreiung hängt am Auto, nicht am Halter. Beim Gebrauchtkauf bekommst du den Rest, der noch übrig ist § 3d KraftStG.
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Ohne Gewähr. Über die Steuer entscheidet das Hauptzollamt. Wir rechnen den letzten befreiten Tag als Tag vor dem zehnten Jahrestag der Erstzulassung.
Die Regel im Gesetz
§ 3d Absatz 1 KraftStG befreit das Halten von Elektrofahrzeugen. Die Befreiung gilt bei erstmaliger Zulassung vom 18.05.2011 bis 31.12.2030 für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung, längstens bis 31.12.2035. Nach Absatz 2 wird sie je Fahrzeug einmal gewährt und bei einem Halterwechsel dem neuen Halter gewährt, soweit sie noch nicht abgelaufen ist § 3d KraftStG.
Für dich heißt das: Ein E-Auto mit Erstzulassung am 15.06.2020 ist nach unserer Rechnung bis 14.06.2030 steuerfrei, eines vom 15.06.2028 nur bis 31.12.2035. Ein Auto, dessen Befreiung abgelaufen ist, kostet Kfz-Steuer; die Höhe erfragst du beim Zoll.
Und in Österreich?
Die Steuerregeln in Österreich (NoVA, motorbezogene Versicherungssteuer) behandeln wir erst, wenn wir die aktuelle Rechtslage aus amtlicher Quelle belegt haben.
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Häufige Fragen
Muss ich für ein gebrauchtes Elektroauto Kfz-Steuer zahlen?
In Deutschland sind Elektroautos mit Erstzulassung zwischen 18.05.2011 und 31.12.2030 zehn Jahre ab Erstzulassung befreit, längstens bis 31.12.2035. Ist die Befreiung beim Kauf noch nicht abgelaufen, gilt der Rest für dich.
Geht die Steuerbefreiung beim Halterwechsel verloren?
Nein. Laut § 3d Absatz 2 KraftStG wird die noch nicht abgelaufene Befreiung dem neuen Halter gewährt. Sie wird für jedes Fahrzeug nur einmal gewährt.
Quellen
- § 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002: Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 11.10.2026.